Stand: 23. Oktober 2026 · Fassung 2026-10-23
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen (B2B) und – mit den Sonderbestimmungen in Punkt 14 und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Punkt 15 – für das Website-Abo auf website-abo.com. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
Das ist eine frühere Fassung. Sie gilt für Bestellungen und Bestätigungen, die diese Fassung angenommen haben. Zur aktuellen Fassung
Vertragspartner
Proplex GmbH
Seestraße 21, 9500 Villach, Österreich
FN 657479g, Landesgericht Klagenfurt
UID ATU82353579
office@proplex.io
Mehr dazu
- Impressum und Datenschutzerklärung (auf proplex.io)
- Fassungen: 2026-10-24, 2026-10-23, 2026-10-22
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Proplex GmbH, Seestraße 21, A-9500 Villach, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“) in Österreich. Sie finden Anwendung auf alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Softwareentwicklung (Individual- und Standardsoftware), IT-Beratung, Systemintegration, Wartung, Support und sonstiger IT-Dienstleistungen.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen.
1.4. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern besteht ein wesentlich größerer Spielraum für vertragliche Regelungen, und es wird davon ausgegangen, dass die Parteien auf Augenhöhe agieren.
1.5. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, diese AGB zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss in Textform übermittelt oder sind auf der Website des Auftragnehmers jederzeit abrufbar.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. Der genaue Gegenstand und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird in der jeweiligen schriftlichen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder dem Einzelvertrag detailliert festgelegt. Dies kann insbesondere umfassen:
- Softwareentwicklung: Konzeption, Design, Programmierung und Implementierung von Individualsoftware oder Anpassung von Standardsoftware gemäß den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.
- Standardsoftware: Lieferung von Bibliotheks- oder Standardprogrammen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten hieran.
- IT-Beratung: Ausarbeitung von Organisationskonzepten, Global- und Detailanalysen.
- Wartung und Support: Programmwartung, Fehlerbehebung, Updates, Hotline-Service und Remote-Support.
- Inbetriebnahme: Mitwirkung bei der Implementierung und Umstellungsunterstützung.
- Dokumentation: Erstellung von technischen und/oder Benutzerdokumentationen.
- Sonstige IT-Dienstleistungen: Alle weiteren im Einzelvertrag definierten IT-bezogenen Dienstleistungen.
2.2. Grundlage für die Erstellung von Individualsoftware und Programmadaptierungen ist eine vom Auftragnehmer erstellte oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte schriftliche Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft). Ist dieses nicht vorhanden, gilt das Angebot als Leistungsbeschreibung. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk (Unterschrift) zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
3. Leistungsänderungen (Change Request Management)
3.1. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, der Spezifikationen, des Zeitplans oder der Kosten (nachfolgend „Change Request“ oder „CR“) bedürfen eines formalisierten Änderungsmanagements.
3.2. Ein Change Request kann vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss die gewünschte Änderung detailliert beschreiben und begründen.
3.3. Der Auftragnehmer prüft den Change Request hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Kosten, Zeitplan, Ressourcen und die Gesamtziele des Projekts. Die Kosten für diese Prüfung können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies im Einzelfall vereinbart wurde.
3.4. Nach Prüfung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot für die Umsetzung des Change Requests vor, das die zusätzlichen Kosten, den angepassten Zeitrahmen und etwaige weitere Auswirkungen transparent darstellt.
3.5. Die Umsetzung des Change Requests erfolgt erst nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Wird das Angebot abgelehnt, wird das Projekt ohne die beantragten Änderungen fortgeführt.
3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung eines Change Requests abzulehnen, wenn dieser unzumutbar ist, die Realisierung technisch nicht möglich ist oder eine erhebliche (zeitliche) Verzögerung des Projekts bedeutet.
3.7. Alle Change Requests und deren Auswirkungen auf den Vertrag sind schriftlich zu dokumentieren und werden integraler Bestandteil des Vertrages.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Die erfolgreiche Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers ist in hohem Maße von der aktiven und zeitgerechten Mitwirkung des Auftraggebers abhängig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen aktiv und zeitgerecht zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
- Bereitstellung aller für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und Hilfsmittel (z.B. Zugänge zu Systemen, Schnittstellenbeschreibungen, Testumgebungen) vollständig und zeitgerecht.
- Bereitstellung praxisgerechter Testdaten und Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß.
- Benennung eines oder mehrerer fachkundiger Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich sind und Erklärungen abgeben und entgegennehmen können. Änderungen in den benannten Personen sind unverzüglich mitzuteilen.
- Unverzügliche Mitteilung an den Auftragnehmer, wenn eigene Angaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, sowie der ihm erkennbaren Folgen.
- Sicherstellung der Datensicherung, insbesondere bei Tests auf im Echtbetrieb befindlichen Systemen.
4.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich die Leistungsfristen des Auftragnehmers entsprechend. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlicher Aufwand, Reisekosten, Spesen) sind vom Auftraggeber zu tragen.
4.3. Sollten Mängel im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, die eine Fehlerbehebung durch den Auftragnehmer behindern, ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung zur Fehlerbehebung befreit, bis diese Mängel durch den Auftraggeber beseitigt wurden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort und sind im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag festgelegt. Alle Preise sind Nettopreise in Euro exklusive Umsatzsteuer (USt) soweit die USt nicht ausdrücklich angeführt ist und gelten bis auf Widerruf.
5.2. Kosten für Programmträger, Dokumentationen, Reisekosten, Aufenthaltskosten und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3. Alle anfallenden Gebühren und Steuern, insbesondere die Umsatzsteuer, werden gemäß der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
5.4. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, 14 Tage nach dem Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.
5.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist eine wesentliche Bedingung für die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer.
5.6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte zu verlangen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, der jeweils am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt. Ist der Auftraggeber für die Verzögerung nicht verantwortlich, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 4 % pro Jahr.
5.7. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.8. Für den Fall des Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen, einschließlich der Kosten für Mahnspesen und Inkassokosten. Die Mahnspesen betragen pro Mahnung EUR 15,00.
5.9. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
5.10. Bei größeren Projekten oder nach gesonderter Vereinbarung im Einzelvertrag können Anzahlungen bei Auftragserteilung und/oder Teilzahlungen bei Erreichen definierter Projektmeilensteine fällig werden.
6. Wertsicherungsklausel (Indexierung)
6.1. Sofern der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr vorsieht oder wiederkehrende Leistungen (z.B. Wartung, Support, SaaS) umfasst, wird die vereinbarte Vergütung jährlich, jeweils zum 1. Jänner, an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) 2020 der Statistik Austria angepasst.
6.2. Basis für die Wertsicherung ist der VPI 2020, der im Monat des Vertragsabschlusses veröffentlicht wurde. Die Anpassung erfolgt auf Basis der prozentualen Veränderung des VPI 2020 zwischen dem Basiswert und dem Indexwert des Monats des Vorjahres.
6.3. Eine negative Indexentwicklung führt nicht zu einer Reduzierung der Vergütung unter den ursprünglich vereinbarten Preis.
6.4. Die angepasste Vergütung wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und ist ab dem Anpassungsdatum gültig.
7. Abnahmeverfahren der Software
7.1. Für individuell erstellte Software oder Programmadaptierungen ist eine förmliche Programmabnahme durch den Auftraggeber spätestens vier Wochen ab Lieferung bzw. Bereitstellung erforderlich.
7.2. Die Abnahme wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. Die Prüfung erfolgt auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung und der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Testdaten.
7.3. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne eine förmliche Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum dieses Zeitraums als abgenommen.
7.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme der Software aufgrund unwesentlicher Mängel abzulehnen.
7.5. Ein behebbarer Fehler liegt vor, wenn das Programm von seiner Leistungsbeschreibung oder Dokumentation in der neuesten Version abweicht und diese Abweichung vom Auftraggeber reproduzierbar ist.
7.6. Mängelrügen müssen dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Eine verspätete Meldung von Mängeln kann zu zusätzlichen Kosten führen, die der Auftraggeber zu tragen hat.
7.7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, anerkannte Fehler, für die er verantwortlich ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dies erfolgt in der Regel durch Software-Updates oder die Bereitstellung angemessener Ausweichlösungen.
7.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Fehlerbehebung zu unterstützen und alle notwendigen Informationen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu melden.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel, die die Software oder Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Bereitstellung aufweist.
8.2. Die Gewährleistungsfristen betragen:
- Für digitale Einzelleistungen (z.B. einmalige Softwarelieferung) und Hardware-Mängel bei Waren mit digitalen Dauerleistungen: zwei Jahre ab Übergabe bzw. Bereitstellung.
- Für fortlaufend bereitgestellte digitale Dauerleistungen (z.B. Software-as-a-Service, Abonnements, fortlaufende Updates): die gesamte Vertragsdauer.
8.3. Die gesetzliche Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB, wonach Mängel innerhalb der ersten sechs Monate als bereits bei Übergabe vorhanden vermutet werden, wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Bereitstellung zu beweisen.
8.4. Zwischen Unternehmern besteht eine gesetzliche Rügepflicht. Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden, um Gewährleistungs- und Mangelschadenersatzansprüche geltend machen zu können.
8.5. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs hat die Verbesserung (Nachbesserung oder Austausch) stets Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
8.6. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden grundsätzlich nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von dem Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.7. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.8. Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
8.9. Produkthaftungsansprüche bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt und können im Verhältnis zwischen dem Produkthaftungspflichtigen und dem Geschädigten weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
9.1. Der Auftragnehmer ist Urheber bzw. Miturheber der von ihm entwickelten Software. Das Urheberrecht an der Software verbleibt beim Auftragnehmer und kann unter Lebenden nicht übertragen werden.
9.2. Der Auftraggeber erwirbt an der vom Auftragnehmer entwickelten Software ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Werknutzungsrecht zum internen Gebrauch im vereinbarten Umfang und für die vereinbarte Dauer.
9.3. Wird Software von angestellten Programmierern des Auftragnehmers in Erfüllung ihrer Dienstpflichten erstellt, erwirbt der Auftragnehmer ein unbeschränktes Werknutzungsrecht kraft Gesetzes (*ex lege*).
9.4. Wird die Programmierung hingegen durch freie Mitarbeiter oder aufgrund eines Werkvertrages erbracht, so ist eine ausdrückliche vertragliche Einräumung des für die wirtschaftliche Verwertung erforderlichen Werknutzungsrechts durch den Auftragnehmer zwingend erforderlich.
9.5. Background IP und Foreground IP:
- Background IP bezeichnet das gesamte Wissen und geistige Eigentum, das von den Vertragspartnern zu Beginn eines Projekts eingebracht wird (z.B. bestehende Software, Algorithmen, Bibliotheken, technische Zeichnungen). Das Eigentum an der Background IP verbleibt beim jeweiligen ursprünglichen Eigentümer.
- Foreground IP bezeichnet das gesamte Wissen und geistige Eigentum, das während des Projekts durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags entsteht. Die Rechte an der Foreground IP werden dem Auftraggeber im Rahmen des in Ziffer 9.2. definierten Werknutzungsrechts eingeräumt.
- Die Nutzung von Background IP des jeweils anderen Partners für die Durchführung des Projekts und die spätere Nutzung der Foreground IP wird durch separate Lizenzvereinbarungen geregelt.
9.6. Open Source Software (OSS): Sofern in der entwickelten Software Open Source Komponenten verwendet werden, unterliegen diese den jeweiligen Open Source Lizenzen. Der Auftragnehmer übernimmt für diese OSS-Komponenten keine Gewährleistung oder Haftung, da OSS-Lizenzen Schadenersatzansprüche und Gewährleistung weitgehend ausschließen.
9.7. Quellcode-Hinterlegung (Escrow Agreement): Eine Hinterlegung des Quellcodes und des zugehörigen Begleitmaterials (z.B. Entwicklungsdokumentation, Entwicklungswerkzeuge) bei einem unabhängigen Dritten (Escrow Agent) zur Absicherung des Auftraggebers im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers oder schwerwiegender Schlechterfüllung kann im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Insolvenzfestigkeit von Escrow Agreements in Österreich umstritten ist und keine absolute Sicherheit bietet.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz (DSGVO-Compliance)
10.1. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021).
10.2. Eine detaillierte Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter https://www.proplex.io/de/datenschutz abrufbar ist. Diese Datenschutzerklärung ist ein integraler Bestandteil dieser AGB.
10.3. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter schriftlicher Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Dieser AVV regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, die Art der verarbeiteten Daten, die Zwecke der Verarbeitung und die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten.
10.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu implementieren, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Eingabe-, Verfügbarkeits- und Trennungskontrolle.
10.5. Bei der Nutzung von Drittanbieterdiensten, die eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/EWR erfordern (z.B. USA), stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Anforderungen des „Schrems II“-Urteils des EuGH und der Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) eingehalten werden. Dies kann die Durchführung von Transfer Impact Assessments (TIAs) und die Implementierung zusätzlicher Schutzmaßnahmen umfassen.
10.6. Die Speicherdauer personenbezogener Daten richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. 7 Jahre für Buchhaltungsunterlagen) und dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß DSGVO. Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt.
10.7. Die Website des Auftragnehmers verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Für technisch nicht notwendige Cookies wird die explizite Einwilligung des Nutzers über einen Cookie-Banner eingeholt, der den Anforderungen des TKG 2021 und der DSGVO entspricht (z.B. gleichwertige Ablehnungsoption, keine Voreinstellungen).
10.8. Im Falle einer Datenschutzverletzung wird der Auftragnehmer die Datenschutzbehörde und gegebenenfalls die betroffenen Personen gemäß den gesetzlichen Fristen und Anforderungen informieren.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1. Die Dauer des Vertragsverhältnisses wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Verträge können auf unbestimmte Zeit oder für eine feste Laufzeit abgeschlossen werden.
11.2. Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, kann ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
11.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss nachweislich (z.B. per Einschreiben mit Rückschein) an die jeweils andere Partei übermittelt werden. Eine Kündigung per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend.
11.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten.
- Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung und Nachfristsetzung.
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
12. Höhere Gewalt (Force Majeure)
12.1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, wie Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Terroranschläge oder ähnliche unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Leistungserbringung.
12.2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende eines Ereignisses höherer Gewalt informieren.
12.3. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, dem Landesgericht Klagenfurt, zuständig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
13.2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
13.3. Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.4. Abtretung: Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung an ein mit dem Auftragnehmer konzernrechtlich verbundenes Unternehmen.
13.5. Aufrechnungsverbot: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Auftraggebers sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
13.6. Überschriften: Die Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung.
14. Website-Abo (website-abo.com)
14.1. Geltungsbereich und Vorrang. Dieser Punkt 14 gilt für Verträge über das Produkt „Website-Abo – ein Service von Proplex“, die über die Website website-abo.com geschlossen werden (nachfolgend „Website-Abo“); die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Punkt 15 ist Bestandteil jedes solchen Vertrags. Vertragspartner ist ausschließlich die Proplex GmbH, Seestraße 21, A-9500 Villach (Auftragnehmer). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Vereinbarungen, die der Auftraggeber im Einzelfall nach Punkt 14.21 bestätigt hat (z. B. ein individuelles Paket nach Punkt 14.23 oder ein Angebot), mit dem dabei gespeicherten Text; (2) in Fragen des Datenschutzes Punkt 15; (3) dieser Punkt 14; (4) die Punkte 1 bis 13, die im Übrigen ergänzend gelten. Nicht anzuwenden sind beim Website-Abo Punkt 2.2 (Pflichtenheft), Punkt 3 (Change Request; Änderungen und Zusatzleistungen regeln die Punkte 14.6, 14.7 und 14.21), Punkt 4.2 Satz 2 (zusätzliche Kosten entstehen nur nach Punkt 14.21), Punkt 5.2 (Nebenkosten), Punkt 5.4 (Fälligkeit; es gilt Punkt 14.17), Punkt 6 (Wertsicherung; Preisänderungen regelt Punkt 14.19), Punkt 7.1 bis 7.3 (förmliche Abnahme), Punkt 9.2 und 9.5 (Nutzungsrechte; es gilt Punkt 14.15), Punkt 10.3 (an seine Stelle tritt Punkt 15), Punkt 11.2 und 11.3 (Kündigung; es gilt Punkt 14.16) sowie Punkt 13.3 (Schriftform; es gilt Punkt 14.30). Punkt 1.1 gilt mit der Maßgabe, dass das Website-Abo auch Auftraggebern in Deutschland offensteht (Punkt 14.2). Als Abnahme im Sinne von Punkt 7 gilt die Freigabe der Website im Kundenportal oder ihre Veröffentlichung auf Wunsch des Auftraggebers. Das Kundenportal ist der passwortgeschützte Bereich des Auftraggebers auf website-abo.com (u. a. Status, Chat, Angebote, Extras und Rechnungen).
14.2. Nur für Unternehmer. Das Website-Abo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG bzw. § 14 BGB mit Sitz in Österreich oder Deutschland; dazu zählen auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, wenn sie das Website-Abo für ihre unternehmerische bzw. selbständige berufliche Tätigkeit bestellen. Mit Verbrauchern und mit Unternehmern ohne Sitz in Österreich oder Deutschland schließt der Auftragnehmer keine Verträge über das Website-Abo; der Auftraggeber bestätigt bei der Bestellung, als Unternehmer zu handeln, und seine Angaben zu Firma und Sitz sind richtig. Der Auftragnehmer kann einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen (z. B. UID-Nummer, Firmenbuch- oder Gewerberegisterauszug) und Bestellungen ohne einen solchen Nachweis ablehnen (Punkt 14.3). Vorschriften, die nur Verbraucher schützen, gelten daher nicht – insbesondere das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht im Fernabsatz, die elektronische Widerrufsfunktion nach Art. 11a der Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2673 (anwendbar seit 19. Juni 2026) samt den nationalen Umsetzungsvorschriften und die Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB; die Kündigung im Kundenportal (Punkt 14.16) bietet der Auftragnehmer dennoch an. Hat der Auftraggeber sich zu Unrecht als Unternehmer ausgegeben, kann der Auftragnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen; zwingende Rechte als Verbraucher bleiben davon unberührt. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt (bei Auftraggebern in Deutschland mit gültiger, über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU (VIES) bestätigter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach dem Reverse-Charge-Verfahren). Auftraggeber mit Sitz in Deutschland geben bei der Bestellung ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an; ohne eine über VIES bestätigte Nummer nimmt der Auftragnehmer die Bestellung nicht an.
14.3. Vertragsschluss und Beginn. Der Auftraggeber wählt im Bestellprozess auf website-abo.com ein Paket, das Zahlungsintervall und gegebenenfalls Zusatzleistungen (Extras) und bestätigt diese AGB in der jeweils gültigen Fassung; die bestätigte Fassung wird mit Datum und Zeitpunkt gespeichert. Mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er seine Bestellung verbindlich ab. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Zahlung der ersten Rechnung zustande (Einrichtungsgebühr, erster Abrechnungszeitraum und die bei der Bestellung gewählten Extras); das Abo beginnt mit diesem Zeitpunkt. Kommt die Zahlung nicht zustande (z. B. eine abgebrochene Kartenzahlung oder eine nicht eingelöste SEPA-Lastschrift), kommt kein Vertrag zustande. Der Auftraggeber erhält eine Bestätigung per E-Mail. Bei jährlicher Zahlung bestätigt der Auftraggeber zusätzlich die feste Laufzeit von zwölf Monaten und die Verlängerung nach Punkt 14.16; auch diese Bestätigung wird gespeichert. Diese AGB sind jederzeit auf website-abo.com/agb abrufbar und können gespeichert und gedruckt werden; frühere Fassungen bleiben dort abrufbar. Erfüllt eine Bestellung die Voraussetzungen von Punkt 14.2 nicht oder betrifft sie Inhalte nach Punkt 14.14, die der Auftragnehmer nicht hostet, kann er sie innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang ablehnen; der Vertrag gilt dann als nicht geschlossen, und der Auftragnehmer erstattet alle bezahlten Beträge. Informationen auf website-abo.com, die Paketempfehlung des Fragebogens, Antworten im Chat und Auskünfte in Video-Calls sind unverbindlich; verbindlich werden Leistungen und Preise nur mit der Bestellung nach diesem Punkt oder einer Bestätigung nach Punkt 14.21.
14.4. Pakete und Leistungsumfang. Jedes Website-Abo gilt für genau eine Website unter einer Domain; für jede weitere Website schließt der Auftraggeber ein eigenes Abo mit eigener Einrichtungsgebühr ab. Es gelten die auf website-abo.com veröffentlichten Pakete im Zeitpunkt der Bestellung, derzeit:
- Start: 39 € pro Monat; Einrichtungsgebühr 84 € (Grundbetrag, Punkt 14.5); ein Onepager mit bis zu 6 Bereichen; Änderungen nach Angebot zu 80 € pro Stunde; 2 Korrekturrunden im Aufbau; selbst änderbar im CMS: Öffnungszeiten und Hinweis-Banner; 1 Zugang zum CMS; bis zu 3 ergänzte Stock- oder KI-Bilder.
- Business: 79 € pro Monat; Einrichtungsgebühr 184 € (Grundbetrag, Punkt 14.5); eine Startseite mit bis zu 8 Bereichen und bis zu 5 Unterseiten mit je bis zu 4 Bereichen; 60 Minuten Änderungen pro Abrechnungsmonat inklusive, darüber hinaus 80 € pro Stunde; 3 Korrekturrunden im Aufbau; selbst änderbar im CMS: Texte, Bilder und News; 2 Zugänge zum CMS; bis zu 6 ergänzte Stock- oder KI-Bilder.
- Pro: 119 € pro Monat; Einrichtungsgebühr 234 € (Grundbetrag, Punkt 14.5); eine Startseite mit bis zu 10 Bereichen und bis zu 10 Unterseiten mit je bis zu 6 Bereichen; 60 Minuten Änderungen pro Abrechnungsmonat inklusive, darüber hinaus 65 € pro Stunde; 3 Korrekturrunden im Aufbau; selbst änderbar im CMS: eigene Seiten aus Bausteinen, Blog und SEO; 3 Zugänge zum CMS; bis zu 10 ergänzte Stock- oder KI-Bilder.
In allen Paketen enthalten sind ein individuell gestaltetes Design, die Texte der Website nach Punkt 14.9, Hosting, SSL-Zertifikat, die Registrierung einer neuen Domain oder die Verbindung einer bestehenden Domain des Auftraggebers mit der Website nach Punkt 14.11, tägliche Datensicherungen sowie technische Updates und Sicherheitsupdates nach Punkt 14.18, eine barrierearme Umsetzung nach Punkt 14.25, die technische Grundlage für Suchmaschinen und KI-Suchen (SEO und GEO, Punkt 14.27), ein Zugang zum Content-Management-System (CMS) mit kurzer Anleitung (Punkt 14.14), ein E-Mail-Link für Anfragen und Vorlagen für die Rechtstexte nach Punkt 14.13. Impressum, Datenschutzerklärung, Barrierefreiheitserklärung und vergleichbare Pflichtseiten zählen nicht zu den Unterseiten. Zusatzleistungen (Extras) – derzeit eine zweite Sprache (im Paket Pro enthalten), zusätzliche Unterseiten sowie Design- und Markenleistungen wie Logo-Auffrischung, Visitenkarten-Design, Briefpapier, Brand-Kit und ein Presse- und Downloadbereich – sind nur enthalten, wenn sie gesondert gebucht werden (Punkt 14.7), zu den auf website-abo.com bzw. im Kundenportal genannten Preisen; dort ist auch angegeben, ab welchem Paket ein Extra buchbar ist. Design- und Markenleistungen umfassen druckfertige Dateien, nicht den Druck. Nicht Teil der Pakete sind E-Mail-Postfächer (Punkt 14.12), eine Besucherstatistik, Fotoshootings, Übersetzungen (Punkt 14.9), Betreuung von Social-Media-Kanälen, Werbeanzeigen, Online-Shops, Schnittstellen und Sonderfunktionen; Online-Shops, Schnittstellen und Sonderfunktionen erbringt der Auftragnehmer nur nach individuellem Angebot oder als individuelles Paket (Punkte 14.7 und 14.23).
Bausteine und Umfang je Seite: Jede Website wird aus der Baustein-Bibliothek des Auftragnehmers gebaut (derzeit Kopfbereich, Text, Text mit Bild, Leistungen & Angebot, Preise / Speisekarte, Bildergalerie, Referenzen & Projekte, Team, Kundenstimmen, Termine & Events, Häufige Fragen, Öffnungszeiten & Anfahrt, Call-to-Action, Downloads, Jobs, Kontakt und News-/Blog-Liste; die News-/Blog-Liste erst ab dem Paket Business). Jeder auf einer Seite eingesetzte Baustein zählt als ein Bereich, auch Kopfbereich und Kontakt; Menü, Fußzeile und die Pflichtseiten zählen nicht. Die Zahl der Bereiche je Seite ist auf den Umfang des Pakets begrenzt. Nicht aus der Bibliothek und nur nach individuellem Angebot oder als individuelles Paket (Punkte 14.7 und 14.23) erbringt der Auftragnehmer Sonderfunktionen, insbesondere Buchungs- oder Reservierungssystem, Online-Shop, Rechner oder Konfigurator, Mitgliederbereich oder Login, Sonderanimationen und eigene Effekte, Formulare (Kontakt, Anfrage, Bewerbung), Schnittstellen und eingebettete Fremd-Widgets und Video-Hosting. Je Seite setzt der Auftragnehmer bis zu 15 Bilder des Auftraggebers ein und bereitet sie für die Website auf (Zuschnitt, Größe); fehlen Bilder, ergänzt er lizenzfreie Stock- oder gekennzeichnete KI-Bilder im genannten Umfang. Er setzt das bestehende Logo des Auftraggebers ein oder – ohne Logo – dessen Firmennamen als Schriftzug; ein Logo-Entwurf oder eine Logo-Überarbeitung ist ein Extra. Der Kontaktbereich enthält einen E-Mail-Link, die Adresse und Links zu Profilen und Diensten des Auftraggebers (z. B. Buchungstool, soziale Netzwerke, Karten); Formulare und eingebettete Inhalte oder Widgets Dritter sind nicht enthalten, Kosten von Diensten Dritter trägt der Auftraggeber. Wechselt der Auftraggeber von einer bestehenden Website, übernimmt der Auftragnehmer passende Texte und Bilder im Umfang des Pakets, in den Paketen mit News oder Blog bis zu 5 bestehende Beiträge, und richtet Weiterleitungen der bisherigen Adressen ein. Im Paket mit zweiter Sprache stellt der Auftragnehmer alle Seiten technisch zweisprachig bereit; die Übersetzung liefert der Auftraggeber oder sie erfolgt nach Angebot (Punkt 14.9). Die Übersicht „Was ist drin – und was nicht“ bei den Paketen auf website-abo.com beschreibt diesen Umfang im Einzelnen.
Paketwechsel: Ein Wechsel auf ein größeres Paket (Upgrade) ist jederzeit im Kundenportal möglich und wird mit der Bestätigung nach Punkt 14.21 beauftragt. Der Preisunterschied für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird sofort anteilig in Rechnung gestellt – die nicht genutzte Zeit des bisherigen Pakets wird gutgeschrieben, der anteilige Preis des neuen Pakets berechnet – und über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen; braucht die Zahlung eine Bestätigung des Auftraggebers, erfolgt sie über die Zahlungsseite von Stripe. Das neue Paket gilt ab Zahlungseingang; bis dahin und wenn die Zahlung nicht zustande kommt, bleibt das bisherige Paket. Danach wird der Preis des neuen Pakets je Abrechnungszeitraum verrechnet. Eine Einrichtungsgebühr oder ein Unterschied der Einrichtungsgebühren fällt nicht an; ein laufender Aktionsrabatt richtet sich nach Punkt 14.24. Einen Wechsel auf ein kleineres Paket (Downgrade) nimmt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers (z. B. im Chat) zum nächsten Abrechnungszeitraum vor, sofern die Website in den Umfang des kleineren Pakets passt; Extras, die im kleineren Paket nicht buchbar sind, enden mit dem Wechsel. Bereits bezahlte Entgelte werden dabei nicht anteilig erstattet.
14.5. Entgelt, Abrechnungszeitraum und Zahlungsintervall. Das Abo-Entgelt ist je Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, monatlich oder jährlich. Es ist ab Beginn des Abos (Punkt 14.3) geschuldet, unabhängig davon, wann die Website online geht; Verzögerungen aus dem Bereich des Auftraggebers (Punkt 14.9) ändern daran nichts. Der Abrechnungszeitraum (Abrechnungsmonat bzw. Abrechnungsjahr) beginnt jeweils an dem Kalendertag, an dem das Abo begonnen hat (in kürzeren Monaten am letzten Tag des Monats); er richtet sich also nicht nach dem Kalendermonat. Bei jährlicher Zahlung beträgt das Entgelt für zwölf Monate das 10-Fache des Monatspreises – das gilt auch für monatliche Extras und Aufschläge. Die Einrichtungsgebühr richtet sich nach dem Zahlungsintervall, das der Auftraggeber bei der Bestellung wählt: Bei jährlicher Zahlung beträgt sie die Hälfte des Grundbetrags (Punkt 14.4; derzeit Start 42 €, Business 92 €, Pro 117 €). Bei monatlicher Zahlung beträgt sie für Bestellungen ab dem 06.11.2026 den Grundbetrag zuzüglich 30 € (derzeit Start 114 €, Business 214 €, Pro 264 €), für Bestellungen bis einschließlich 05.11.2026 den Grundbetrag (Start 84 €, Business 184 €, Pro 234 €). Der höhere Betrag bei monatlicher Zahlung gleicht aus, dass der Auftraggeber das Abo jederzeit beenden kann, während die feste Laufzeit bei jährlicher Zahlung die Vorarbeit des Auftragnehmers abdeckt. Die Einrichtungsgebühr ist einmalig mit der ersten Rechnung fällig; bei einem Paket- oder Planwechsel (Punkte 14.4 und 14.23) und bei einem Wechsel des Zahlungsintervalls fällt keine weitere Einrichtungsgebühr an, ein Unterschied der Einrichtungsgebühren wird nicht erstattet. Ein Wechsel von monatlicher auf jährliche Zahlung ist auf Wunsch des Auftraggebers (z. B. im Chat) zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich, ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Zahlung zum Ende des Abrechnungsjahres.
14.6. Änderungen nach dem Go-live. In den Paketen Business und Pro sind je Abrechnungsmonat (Punkt 14.5) 60 Minuten Änderungsarbeit enthalten, auch bei jährlicher Zahlung; das Kundenportal zeigt, wann die Minuten wieder aufgeladen werden. Nicht verbrauchte Minuten verfallen mit dem Ende des Abrechnungsmonats; sie werden weder übertragen noch ausbezahlt. Danach wird ein Stundenguthaben (Punkt 14.7) angerechnet. Darüber hinaus – im Paket Start für jede Änderung – wird der Aufwand mit 80 € (Start, Business) bzw. 65 € (Pro) pro Stunde verrechnet, abgerechnet in Schritten von 15 Minuten. Eine Änderung passt bestehende Inhalte und Bereiche im Umfang des Pakets an (z. B. Texte, Bilder, Öffnungszeiten oder ein Bereich aus der Baustein-Bibliothek nach Punkt 14.4); zusätzliche Unterseiten sind Extras, Sonderfunktionen erfordern ein Angebot (Punkt 14.7). Der Auftragnehmer nennt vor jeder Änderung im Kundenportal den geschätzten Aufwand und den Preis (Angebot); inkludierte Minuten und Stundenguthaben werden dabei zuerst angerechnet. Der angebotene Preis ist ein Festpreis für den im Angebot beschriebenen Umfang; weitere Wünsche brauchen ein neues Angebot. Eine Änderung ist erst beauftragt, wenn der Auftraggeber das Angebot im Kundenportal annimmt; ein nicht durch Minuten oder Guthaben gedeckter Betrag ist nach Punkt 14.7 vor Beginn der Arbeiten zu bezahlen. Die Behebung von Fehlern, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist kostenlos. Angegebene Antwort- und Bearbeitungszeiten (z. B. „Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden“ oder „bevorzugte Bearbeitung“) sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden; die Lieferzeit nach Punkt 14.9 bleibt davon unberührt.
14.7. Extras, Stundenpakete und Angebote: erst bezahlen, dann starten. Zusatzleistungen (Extras) bucht der Auftraggeber bei der Bestellung oder im Kundenportal; individuelle Angebote mit einmaligen Beträgen und/oder monatlichen Aufschlägen kann der Auftragnehmer im Chat des Kundenportals machen. Jede Buchung und jedes Angebot wird erst mit der Bestätigung nach Punkt 14.21 verbindlich. Bei der Bestellung gewählte Extras sind Teil der ersten Rechnung (Punkt 14.3). Für Buchungen und Angebote im Kundenportal gilt:
- Einmalige Extras (z. B. zusätzliche Unterseiten, Logo-Auffrischung, Brand-Kit): Mit der Bestätigung stellt der Auftragnehmer den Betrag sofort in Rechnung; der Auftraggeber bezahlt ihn gleich online (Karte oder SEPA-Lastschrift über Stripe). Mit der Ausführung beginnt der Auftragnehmer erst nach Zahlungseingang. Ein bezahltes einmaliges Extra kann nicht mehr gekündigt oder storniert werden.
- Monatliche Extras (z. B. zweite Sprache): Mit der Bestätigung wird das Extra dem Abo hinzugefügt. Der anteilige Betrag für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird sofort in Rechnung gestellt und über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen; braucht die Zahlung eine Bestätigung des Auftraggebers (z. B. 3-D Secure), erfolgt sie über die Zahlungsseite von Stripe. Das Extra läuft ab Zahlungseingang; danach wird es mit dem Abo-Entgelt je Abrechnungszeitraum im Voraus verrechnet. Der Auftraggeber kann ein monatliches Extra jederzeit selbst im Kundenportal (oder per E-Mail an office@proplex.io) kündigen; es endet zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, bei jährlicher Zahlung zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres, spätestens mit dem Abo. Bis dahin bleibt es nutzbar; der bereits bezahlte Betrag für den laufenden Abrechnungszeitraum wird nicht anteilig erstattet.
- Unbezahlte Buchungen: Solange eine Buchung nicht bezahlt ist, kann der Auftraggeber sie im Kundenportal stornieren; die zugehörige Rechnung wird storniert, und es entstehen keine Kosten. Ebenso endet eine Buchung, deren Rechnung der Auftragnehmer storniert. Geht die Zahlung im Zeitpunkt einer Stornierung dennoch ein, gilt die Buchung als bezahlt und wird ausgeführt.
- Individuelle Angebote und Änderungsangebote (Punkt 14.6): Einmalige Beträge werden mit der Bestätigung sofort in Rechnung gestellt und sind gleich online zu bezahlen; der Auftragnehmer beginnt erst nach Zahlungseingang. Monatliche Aufschläge laufen anteilig ab Zahlungseingang (enthält das Angebot keinen einmaligen Betrag: ab der Bestätigung), werden mit dem Abo-Entgelt verrechnet, teilen dessen Laufzeit und Kündigung und enden mit ihm. Was ein Angebot enthält und nicht enthält, ergibt sich aus dem Angebot; ein dort genannter Zeitrahmen ist ein geplanter Termin im Sinne von Punkt 14.9.
- Stundenpakete (derzeit 1, 2 oder 5 Stunden zum Stundensatz des Pakets): Sie sind ein Guthaben für Änderungen, das nach den inkludierten Minuten angerechnet wird und während der Laufzeit des Abos nicht verfällt. Der Betrag wird je nach Wahl bei der Bestätigung mit der nächsten Rechnung oder sofort gesondert in Rechnung gestellt. Ein bei Vertragsende nicht verbrauchtes Guthaben wird nicht erstattet, außer der Auftragnehmer hat den Vertrag gekündigt oder der Auftraggeber kündigt aus einem wichtigen Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat.
- Sonstige Zusatzentgelte, die der Auftragnehmer im Kundenportal vorschlägt, werden so verrechnet, wie es bei der Bestätigung angezeigt wird (mit der nächsten Rechnung oder sofort).
Maßgeblich ist jeweils der bei der Bestätigung angezeigte und gespeicherte Text (Punkt 14.21); weicht er von diesem Punkt ab, geht er vor. Aktionen regelt Punkt 14.24.
14.8. Aufbau, Entwürfe und Korrekturrunden. Nach vollständigen Inhalten erstellt der Auftragnehmer einen Designentwurf und danach die Website. Entwürfe stellt er als Vorschau-Versionen (z. B. v1, v2) im Kundenportal bereit; eine Vorschau ist ein Arbeitsstand, kann Platzhalter enthalten und ist nicht für die Veröffentlichung bestimmt. Im Aufbau sind je Paket feste Korrekturrunden enthalten (Start 2, Business 3, Pro 3); sie gelten für den Designentwurf und die fertige Website vor dem Go-live gemeinsam. Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Rückmeldung, die der Auftraggeber im Kundenportal als Korrekturrunde abschickt – mit Kommentaren zu Bereichen oder Seiten des Entwurfs im Feedback-Werkzeug oder als Liste im Chat. Jede abgeschickte Runde verbraucht eine enthaltene Korrekturrunde, unabhängig von der Zahl der Kommentare; einzelne Nachrichten im Chat und Antworten auf Rückfragen des Auftragnehmers sind keine Korrekturrunde. Der Auftragnehmer setzt die Wünsche einer Runde gesammelt um und vermerkt zu jedem Kommentar, ob er umgesetzt wurde. Wünsche, die über den Umfang des Pakets hinausgehen, technisch nicht sinnvoll umsetzbar oder rechtlich bedenklich sind, kann er mit kurzer Begründung ablehnen oder nach Angebot umsetzen. Weitere Korrekturrunden oder Änderungen, die über den gewählten Umfang hinausgehen, erfolgen nur nach Angebot oder als gebuchte Zusatzleistung (Punkte 14.6 und 14.7). Nicht genutzte Korrekturrunden verfallen mit dem Go-live; Änderungen danach richten sich nach Punkt 14.6.
14.9. Inhalte, Texte und Lieferzeit. Der Auftraggeber liefert keine fertigen Texte, sondern über das Kundenportal die Angaben und Unterlagen, die für die Website nötig sind (z. B. Informationen zu seinem Unternehmen, seinen Leistungen und Preisen, Logo, Bilder, Kontaktdaten, Öffnungszeiten); eine Checkliste zeigt, was benötigt wird. Die Inhalte sind vollständig, wenn alle Pflichtpunkte der Checkliste erfüllt sind. Aus diesen Angaben schreibt der Auftragnehmer die Texte der Website; sie sind in jedem Paket enthalten (im Umfang nach Punkt 14.4). Darüber hinausgehende Texte (z. B. Blogbeiträge, Werbetexte) und Übersetzungen sind nicht Teil der Pakete und erfolgen nur nach Angebot. Der Auftraggeber wirkt mit, indem er seine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß macht, Rückfragen des Auftragnehmers beantwortet und die Texte vor der Freigabe auf ihre sachliche Richtigkeit prüft. Für die Richtigkeit der Tatsachen, die er angibt (z. B. Leistungen, Preise, Qualifikationen, Zulassungen, Kontaktdaten), bleibt er verantwortlich (Punkt 14.14). Ziel ist, dass die Website innerhalb von 14 Tagen nach vollständigen Inhalten online geht. Diese Frist und jeder im Kundenportal angezeigte Termin sind geplante Zieltermine und keine verbindlichen Liefertermine; es liegt weder ein Fixgeschäft noch eine Zusicherung vor. Die Frist beginnt erst, wenn die Inhalte vollständig sind. Sie verlängert sich um die Dauer jeder Verzögerung aus dem Bereich des Auftraggebers – insbesondere verspätete oder unvollständige Inhalte, ausstehendes Feedback oder ausstehende Freigaben –, um den Zeitbedarf von Änderungen des Umfangs, die der Auftraggeber wünscht, sowie um die Dauer von Ereignissen höherer Gewalt (Punkt 12) und von Störungen oder Verzögerungen bei Dritten, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (z. B. Domain-Registry, Hosting- oder Zahlungsdienste). Der Auftragnehmer kann den geplanten Termin im Kundenportal entsprechend anpassen und informiert den Auftraggeber darüber. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Überschreitung eines geplanten Termins bestehen nur, wenn der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
14.10. Design-Zusage. Der Auftragnehmer gestaltet die Website individuell für den Auftraggeber. Entspricht der Designentwurf nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, überarbeitet der Auftragnehmer den Entwurf im Rahmen der im Paket enthaltenen Korrekturrunden (Punkt 14.8: Start 2, Business 3, Pro 3); weitere Korrekturrunden erfolgen nach Angebot (Punkt 14.6). Eine Erstattung der Einrichtungsgebühr oder anderer bezahlter Entgelte und ein Recht, den Vertrag wegen des Designs vorzeitig zu beenden, sind damit nicht verbunden; das Abo kann jederzeit nach Punkt 14.16 gekündigt werden. Ansprüche wegen Mängeln nach Punkt 8 bleiben unberührt.
14.11. Domain. Eine Domain, die der Auftragnehmer für das Website-Abo registriert, registriert er im eigenen Namen (Proplex GmbH als Inhaber); Registrierung und Verlängerung sind mit dem Abo-Entgelt abgegolten. Die Domain gehört stets dem Auftragnehmer und wird nur für die Dauer des Abos für die Website des Auftraggebers verwendet. Mit dem Vertragsende werden Website und Domain offline genommen; der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Übertragung oder Freigabe der Domain oder der Website. Eine Übertragung der Domain an den Auftraggeber ist nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Entgelt möglich; der Auftraggeber kann sie bis 30 Tage nach Vertragsende anfragen. Enthält die Domain den Namen, die Firma oder eine Marke des Auftraggebers, verwendet der Auftragnehmer sie nach dem Vertragsende weder selbst noch für Dritte und lässt sie auslaufen, sofern sie nicht an den Auftraggeber übertragen wird; andere Domains darf er behalten, anderweitig verwenden oder auslaufen lassen. Eine Domain, die bereits dem Auftraggeber gehört, bleibt seine und bleibt bei seinem bisherigen Anbieter. Der Auftragnehmer verbindet sie lediglich mit der Website, indem die dafür nötigen DNS-Einträge gesetzt werden – vom Auftraggeber oder seinem Anbieter nach Angaben des Auftragnehmers oder, wenn der Auftraggeber ihm dafür Zugang gibt, vom Auftragnehmer. E-Mail-Postfächer und andere Dienste dieses Anbieters übernimmt der Auftragnehmer nicht; sie bleiben in der Verantwortung des Auftraggebers (Punkt 14.12). Nach dem Vertragsende ändert der Auftraggeber die Einträge bei seinem Anbieter selbst; überlassene Zugangsdaten verwendet der Auftragnehmer danach nicht mehr. Die Verfügbarkeitsprüfung auf website-abo.com ist eine Momentaufnahme und keine Zusage. Ist die Wunschdomain bis zur Registrierung vergeben oder nicht registrierbar, schlägt der Auftragnehmer Alternativen vor; ein Anspruch auf eine bestimmte Domain besteht nicht. Für die Rechtmäßigkeit des Domainnamens (z. B. Marken- und Namensrechte) ist der Auftraggeber verantwortlich.
14.12. Keine E-Mail-Postfächer. Das Website-Abo enthält keine E-Mail-Postfächer und kein E-Mail-Hosting. E-Mail-Postfächer und E-Mail-Dienste des Auftraggebers bleiben bei seinem eigenen Anbieter und in seiner Verantwortung; ihren Betrieb, ihre Einrichtung und ihre Sicherung übernimmt der Auftragnehmer nicht. Bei einer Domain des Auftraggebers verbindet der Auftragnehmer nur die Website und lässt die bestehenden E-Mail-Einträge unverändert; bei einer vom Auftragnehmer registrierten Domain richtet er die für den E-Mail-Dienst des Auftraggebers nötigen Einträge nach dessen Angaben ein.
14.13. Rechtstexte. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und Cookie-Texte, Barrierefreiheitserklärung, KI-Hinweis bzw. KI-Transparenz-Seite und vergleichbare Texte stellt der Auftragnehmer als Vorlagen bzw. Vorschläge bereit und befüllt sie mit den Angaben des Auftraggebers. Er pflegt diese Vorlagen und übernimmt Aktualisierungen, die er an ihnen vornimmt, ohne gesondertes Entgelt in die Website des Auftraggebers; eine Pflicht, Rechtsänderungen für den Einzelfall des Auftraggebers zu beobachten oder umzusetzen, übernimmt er damit nicht. Die Texte sind Vorlagen und Vorschläge, keine Rechtsberatung: Der Auftragnehmer ist keine Rechtsanwaltskanzlei, erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Texte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sie vor der Veröffentlichung selbst oder durch eine berufsmäßige Beratung rechtlich zu prüfen und dem Auftragnehmer Änderungen seiner Angaben (z. B. Firma, Anschrift, UID-Nummer, eingesetzte Dienste) unverzüglich mitzuteilen. Als Betreiber der Website ist allein der Auftraggeber für die rechtliche Richtigkeit ihrer Inhalte und Rechtstexte verantwortlich und haftet dafür, auch gegenüber Dritten und Behörden.
14.14. Inhalte des Auftraggebers und eigene Änderungen. Für alle Angaben und Inhalte, die der Auftraggeber liefert oder selbst einpflegt (z. B. Informationen zu seinem Unternehmen, Texte, Bilder, Logos, Videos), ist er allein verantwortlich, für die vom Auftragnehmer daraus geschriebenen Texte nach Punkt 14.9; er sichert zu, die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Bildrechte) zu besitzen, und hält den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei. Er räumt dem Auftragnehmer an diesen Inhalten für die Dauer des Vertrags die nicht ausschließlichen Rechte ein, die für Gestaltung, Betrieb, Datensicherung und Pflege der Website sowie für Referenzen nach Punkt 14.20 nötig sind. Dateien lädt der Auftraggeber über das Kundenportal hoch; sie müssen frei von Schadsoftware sein, und der Auftragnehmer kann Dateien, die für die Website ungeeignet sind (z. B. Format, Größe, Qualität), zurückweisen.
Unzulässige Inhalte: Der Auftraggeber verwendet die Website nicht für rechtswidrige Inhalte oder Zwecke, insbesondere nicht für Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, irreführend oder wettbewerbswidrig sind, zu Hass oder Gewalt aufrufen, pornografisch sind, nicht genehmigtes Glücksspiel anbieten, Schadsoftware verbreiten oder Daten abgreifen (Phishing). Erhält der Auftragnehmer einen konkreten Hinweis, dass Inhalte der Website rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, darf er sie bis zur Klärung sperren oder entfernen bzw. den Zugang zur Website einschränken, soweit dies zur Vermeidung einer eigenen Verantwortlichkeit als Hosting-Anbieter nötig ist (§ 16 ECG, Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2065); er informiert den Auftraggeber darüber unverzüglich (Punkt 14.28). Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Auftragnehmer das Abo außerordentlich kündigen (Punkt 11.4).
CMS: Der Auftraggeber erhält im Content-Management-System (CMS) seiner Website die Bearbeitungsrechte seines Pakets (Punkt 14.4). Er hält seine Zugangsdaten geheim, ist für die Benutzerkonten verantwortlich, die er anlegt oder weitergibt, und teilt dem Auftragnehmer einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich mit; bei einer Gefahr für die Sicherheit der Website darf der Auftragnehmer einen Zugang vorübergehend sperren. Für Änderungen, die er dort selbst vornimmt, ist er verantwortlich; die Behebung von Schäden durch eigene Änderungen ist eine Änderung nach Punkt 14.6.
14.15. Nutzungsrechte, Ablöse und Export. Die Website – Design, Code und die vom Auftragnehmer erstellten Inhalte – bleibt Eigentum des Auftragnehmers; das Website-Abo ist ein Abonnement mit einem Nutzungsrecht. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Abos ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Website für sein Unternehmen zu nutzen, insbesondere sie unter seiner Domain öffentlich zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer gestaltet jede Website individuell, verwendet dafür aber eigene Bausteine, Vorlagen, Komponenten und eigenes Know-how sowie Open-Source-Software (z. B. das CMS; Punkt 9.6), die er auch für andere Kunden einsetzt; eine Exklusivität an Gestaltung oder Technik besteht nicht. Individuelle Kennzeichen des Auftraggebers (z. B. Logo, Fotos seines Betriebs) verwendet der Auftragnehmer nur für dessen Website und für Referenzen nach Punkt 14.20. An Bildern und Grafiken, die mit KI erzeugt werden (Punkt 14.26), entstehen möglicherweise keine Urheberrechte; Exklusivität oder Schutz gegen eine Nutzung durch Dritte sichert der Auftragnehmer dafür nicht zu. Eine Ablöse von Design und Code ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers möglich, und zwar zu folgenden Ablösepreisen: Start 490 €, Business 990 €, Pro 1.490 € (jeweils netto); gegen deren Zahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an Design und Code seiner Website und die Dateien zur Übernahme. Die Domain ist von der Ablöse nicht umfasst (Punkt 14.11). Für Bilder, Schriften und sonstige Bestandteile Dritter, die der Auftragnehmer lizenziert (z. B. Stockfotos), gelten deren Lizenzbedingungen; sie sind von der Ablöse nur umfasst, soweit die Lizenz das erlaubt. Ein Anspruch auf Ablöse zu anderen Bedingungen besteht nicht. Unabhängig davon erhält der Auftraggeber auf Wunsch kostenlos einen Export seiner Inhalte (Texte und Bilder) in einem gängigen Format – während der Laufzeit und bei Vertragsende nach Punkt 14.16. Die Rechte an Inhalten, die der Auftraggeber geliefert hat, verbleiben bei ihm. Die Texte, die der Auftragnehmer nach Punkt 14.9 für die Website geschrieben hat, darf der Auftraggeber auch nach dem Vertragsende zeitlich unbeschränkt für sein Unternehmen nutzen (einfaches Nutzungsrecht); Design, Layout und Code sind davon nicht umfasst.
14.16. Laufzeit und Kündigung. Bei monatlicher Zahlung läuft das Abo auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit; es kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (Punkt 14.5) gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlung hat das Abo eine feste Laufzeit von zwölf Monaten (Abrechnungsjahr), deren Entgelt im Voraus bezahlt wird; eine ordentliche Kündigung vor dem Ende des Abrechnungsjahres und eine anteilige Erstattung sind ausgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres gekündigt wird; die Kündigung ist jederzeit während des Abrechnungsjahres ohne weitere Frist möglich und wirkt zu dessen Ende. Der Auftraggeber bestätigt die feste Laufzeit bei der Bestellung gesondert (Punkt 14.3). Der Auftragnehmer erinnert ihn etwa 30 Tage vor jeder Verlängerung per E-Mail an den Verlängerungstermin, den Betrag und die Möglichkeit zu kündigen. Beide Seiten können das Abo zu diesen Terminen kündigen; das gilt auch vor dem Go-live. Der Auftraggeber kündigt im Kundenportal (unter „Abrechnung“) oder schriftlich bzw. per E-Mail an office@proplex.io; das Kundenportal zeigt danach, zu welchem Tag das Abo endet. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums kann er eine Kündigung im Kundenportal zurücknehmen; das Abo läuft dann unverändert weiter. Die Website bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums online. Bereits bezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet. Monatliche Extras und Aufschläge enden mit dem Abo (monatliche Extras kann der Auftraggeber auch vorher gesondert kündigen, Punkt 14.7); ein noch nicht wirksamer Planwechsel (Punkt 14.23) entfällt mit der Kündigung und lebt wieder auf, wenn die Kündigung zurückgenommen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Punkt 11.4) bleibt unberührt.
Schlussrechnung: Wird das Abo gekündigt, stellt der Auftragnehmer alle Beträge, die noch nicht abgerechnet sind und sonst mit der nächsten Rechnung verrechnet worden wären (z. B. Stundenpakete, anteilige Beträge aus Paketwechseln, sonstige Zusatzentgelte), sofort in einer Rechnung in Rechnung und zieht sie über das hinterlegte Zahlungsmittel ein; gelingt das nicht, ist die Rechnung über die Zahlungsseite von Stripe zu bezahlen. Gutschriften aus anteiligen Verrechnungen werden mit diesen Beträgen verrechnet; ein danach verbleibendes Guthaben erstattet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers.
Vertragsende und Daten: Mit dem Vertragsende – auch nach einer außerordentlichen Kündigung – werden die Website und eine vom Auftragnehmer registrierte Domain offline genommen (Punkt 14.11). Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende kann der Auftraggeber kostenlos einen Export seiner Texte und Bilder in einem gängigen Format verlangen, nach bezahlter Ablöse (Punkt 14.15) auch die Dateien der Website. Nach Ablauf dieser 30 Tage löscht der Auftragnehmer die Inhalte der Website, die hochgeladenen Dateien und die übrigen im Auftrag verarbeiteten Daten (Punkt 15), soweit der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist deren Herausgabe verlangt hat (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO, Punkt 15.10); Kopien in Datensicherungen laufen innerhalb von weiteren 30 Tagen automatisch ab. Rechnungen, angenommene Angebote und die geschäftliche Korrespondenz einschließlich der Nachrichten im Kundenportal bewahrt der Auftragnehmer auf, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (in der Regel 7 Jahre, § 132 BAO, § 212 UGB), und löscht sie danach. Das Kundenkonto wird mit dem Vertragsende deaktiviert und zusammen mit diesen Unterlagen gelöscht, auf Wunsch früher, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
14.17. Zahlung, Rechnungen und Zahlungsverzug. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen sind abweichend von Punkt 5.4 mit ihrer Ausstellung fällig und werden über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen, soweit sie nicht über die Zahlungsseite von Stripe zu bezahlen sind. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt, per E-Mail zugesandt bzw. angekündigt und stehen im Kundenportal bereit; der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Bei Auftraggebern in Deutschland mit bestätigter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weist die Rechnung keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge). Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Rechnungsdaten (Firma, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) richtig und aktuell sind, und ändert sie bei Bedarf unverzüglich im Kundenportal; entfällt seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder wird sie ungültig, teilt er das dem Auftragnehmer unverzüglich mit. Nachteile aus falschen oder veralteten Angaben, insbesondere nachträglich geschuldete Umsatzsteuer, trägt der Auftraggeber. Schlägt eine Zahlung fehl, erinnert der Auftragnehmer den Auftraggeber und fordert ihn zur Zahlung auf. Bleibt die Zahlung auch nach einer Mahnung mit angemessener Nachfrist aus, kann der Auftragnehmer die Website nach vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind; das Abo-Entgelt bleibt in dieser Zeit geschuldet. Solange eine Zahlung offen ist, kann der Auftragnehmer neue Buchungen und Planwechsel ablehnen. Kosten einer Rücklastschrift oder Rückbuchung, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. mangelnde Deckung, unberechtigter Widerspruch), trägt er. Punkt 5 (Verzugszinsen, Mahnspesen) und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
14.18. Verfügbarkeit, Wartung, Sicherheit und Datensicherung. Der Auftragnehmer betreibt die Website auf Servern in Rechenzentren in der EU und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit; eine bestimmte Verfügbarkeit sichert er nicht zu, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt; geplante längere Unterbrechungen kündigt der Auftragnehmer nach Möglichkeit vorher im Kundenportal oder per E-Mail an. Störungen und Mängel meldet der Auftraggeber unverzüglich im Chat des Kundenportals oder per E-Mail an office@proplex.io (Punkt 8.4); der Auftragnehmer behebt Störungen und Mängel, die er zu vertreten hat, in angemessener Frist kostenlos. Der Auftragnehmer spielt technische Updates und Sicherheitsupdates der eingesetzten Software (z. B. Server, Framework, CMS) nach dem Stand der Technik in angemessener Frist ein und schützt die Website mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen; eine Gewähr dafür, dass die Website frei von Sicherheitslücken ist oder Angriffen Dritter (z. B. Überlastungsangriffen) standhält, übernimmt er nicht. Die Website (Inhalte, Dateien und Datenbank des CMS) wird täglich gesichert; Sicherungen werden 30 Tage aufbewahrt. Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer einen gesicherten Stand wieder her – kostenlos, wenn er den Datenverlust zu vertreten hat, sonst als Änderung nach Punkt 14.6; Änderungen, die nach der verwendeten Sicherung vorgenommen wurden, gehen dabei verloren. Die Originale der von ihm gelieferten Inhalte bewahrt der Auftraggeber selbst auf. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer im Rahmen von Punkt 8 und Punkt 14.27 – abweichend von Punkt 8.7 – in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung nötig ist, darüber hinaus nicht. Soweit der Auftragnehmer beim Hosting und Betrieb der Website im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Server-Protokolle, Inhalte und Benutzerkonten im CMS sowie hochgeladene Dateien), ist der Auftraggeber Verantwortlicher und der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO; es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) in Punkt 15, die mit der Bestellung vereinbart und Bestandteil des Vertrags ist.
14.19. Preisänderungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Preise des Website-Abos (Abo-Entgelt, Stundensätze, monatliche Extras und Aufschläge) mit Wirkung für die Zukunft angemessen zu erhöhen, insbesondere wenn sich seine Kosten für Server und Hosting, Lizenzen, Leistungen Dritter (z. B. Domain-Registrierung, Zahlungs- und E-Mail-Dienste) oder Personal erhöhen oder die allgemeine Teuerung (Inflation) steigt; die Erhöhung orientiert sich an diesen Kostensteigerungen. Er kündigt eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an und nennt dabei den neuen Preis und den Zeitpunkt. Der Auftraggeber kann das Abo bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen (Sonderkündigungsrecht); darauf weist der Auftragnehmer in der Ankündigung hin. Kündigt der Auftraggeber nicht, gilt ab diesem Zeitpunkt der neue Preis. Für einen bereits bezahlten Abrechnungszeitraum gilt der bisherige Preis. Preissenkungen kann der Auftragnehmer jederzeit weitergeben.
14.20. Referenzen. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber mit Name und Logo als Kunden nennen und die für ihn erstellte Website (z. B. mit Screenshots und einer kurzen Beschreibung) als Referenz zeigen – auf proplex.io und auf seinen weiteren Marken und Websites, ausdrücklich auch auf website-abo.com und website-abo.at (Website-Abo – ein Service der Proplex GmbH), sowie in Präsentationen und sozialen Medien. Der Auftraggeber kann dem jederzeit formlos (z. B. per E-Mail an office@proplex.io) widersprechen; der Auftragnehmer entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist aus den von ihm betriebenen Kanälen.
14.21. Bestellungen und Bestätigungen im Kundenportal. Extras, Stundenpakete, Paketwechsel, Planwechsel, individuelle Angebote, Änderungsangebote und sonstige zusätzliche Entgelte, die der Auftragnehmer vorschlägt oder der Auftraggeber auswählt, werden erst verbindlich, wenn der Auftraggeber sie im Kundenportal oder im Bestellprozess auf website-abo.com ausdrücklich bestätigt: durch Anhaken der angezeigten Erklärung (z. B. „Ja, ich beauftrage das kostenpflichtig“ oder „Ja, ich ändere mein Abo kostenpflichtig“) und eine Schaltfläche, die die Zahlungspflicht nennt (z. B. „Zahlungspflichtig beauftragen“, „Zahlungspflichtig buchen“ oder „Zahlungspflichtig upgraden“). Diese Bestätigung ist eine verbindliche elektronische Willenserklärung. Der Auftragnehmer speichert jede Bestätigung mit Datum, Uhrzeit, Benutzerkonto sowie dem genauen bestätigten Inhalt und Preis und der geltenden Fassung dieser AGB als Nachweis und macht sie im Kundenportal sichtbar. Ohne eine solche Bestätigung verrechnet der Auftragnehmer keine zusätzlichen Leistungen; ausgenommen sind Arbeiten im Rahmen der inkludierten Änderungsminuten oder eines Stundenguthabens (Punkt 14.6), die keine zusätzlichen Kosten verursachen. Wann bestätigte Beträge in Rechnung gestellt und bezahlt werden, regelt Punkt 14.7.
14.22. Empfehlungsprogramm. Jeder Auftraggeber erhält im Kundenportal einen persönlichen Empfehlungslink, den er persönlich weitergeben darf; der Auftragnehmer verschickt keine Einladungs-E-Mails an Dritte. Bestellt ein anderes Unternehmen über diesen Link ein Website-Abo, ist dessen erste Rechnung bezahlt und sind seit der Bestellung 14 Tage vergangen, erhält der empfehlende Auftraggeber 10 % Nachlass auf den Paketpreis eines seiner Abos (ohne Extras und Aufschläge; bei einem individuellen Paket auf dessen Preis) für jeden Abrechnungszeitraum, solange beide Abos laufen; der Nachlass endet, sobald eines der beiden Abos endet. Der Nachlass gilt zusätzlich zu einem laufenden Aktionsrabatt und bleibt bei einem Paket- oder Planwechsel erhalten. Pro Kundenkonto wird höchstens eine erfolgreiche Empfehlung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Selbstempfehlungen (dieselbe Person, dasselbe Unternehmen, dieselbe Adresse, dasselbe Zahlungsmittel oder dasselbe Kundenkonto) und jeder Missbrauch; zu Unrecht erlangte Nachlässe kann der Auftragnehmer widerrufen und nachverrechnen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden; bereits gewährte Nachlässe bleiben davon unberührt.
14.23. Individuelle Pakete und Planwechsel. Auf Anfrage kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein individuelles Paket anbieten, dessen Leistungen, Preise und Grenzen (z. B. inkludierte Änderungsminuten, Stundensatz, Korrekturrunden, Seitenanzahl, inkludierte Extras) vom Standardangebot abweichen. Das Angebot gilt nur für den darin genannten Auftraggeber und bis zum angegebenen Datum; es wird mit der Bestätigung und Bezahlung auf website-abo.com verbindlich. Soweit das individuelle Paket nichts anderes festlegt, gelten die übrigen Bestimmungen dieses Punkts 14. Aktionsrabatte gelten für individuelle Pakete nicht; der Nachlass aus dem Empfehlungsprogramm bemisst sich am Preis des individuellen Pakets.
Planwechsel bei laufendem Abo: Hat der Auftraggeber bereits ein laufendes Abo, wird mit der Bestätigung des individuellen Pakets („Ja, ich ändere mein Abo kostenpflichtig“) dieses Abo umgestellt; es entsteht kein zweites Abo. Das Angebot nennt, ab wann der Wechsel gilt: ab dem nächsten Abrechnungszeitraum – bis dahin bleibt das bisherige Paket, und es wird nichts anteilig verrechnet – oder sofort; dann wird der Rest des laufenden Abrechnungszeitraums anteilig verrechnet (Gutschrift für das bisherige Paket, anteilig der neue Preis), jeweils mit der nächsten Rechnung. Zahlungsintervall und Zahlungsmittel bleiben gleich; eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Monatliche Extras, die das individuelle Paket enthält, enden mit dem Wechsel; bei einem sofortigen Wechsel oder wenn sie für die Zeit nach dem Wechsel bereits verrechnet wurden, werden sie anteilig gutgeschrieben. Ein Nachlass aus dem Empfehlungsprogramm bleibt erhalten, Aktionsrabatte enden mit dem Wechsel. Solange eine Zahlung offen oder das Abo gekündigt ist, ist kein Planwechsel möglich. Einen noch nicht wirksamen Wechsel kann der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers zurücknehmen; dann gilt das bisherige Paket unverändert weiter.
14.24. Aktionen. Der Auftragnehmer kann zeitlich begrenzte Aktionen anbieten (z. B. einen Rabatt auf die Einrichtungsgebühr, auf den Paketpreis für eine bestimmte Zahl von Abrechnungszeiträumen oder für die gesamte Laufzeit des Abos, oder auf ein bestimmtes Extra). Es gelten die bei der Aktion auf website-abo.com oder im Kundenportal genannten Bedingungen; der Rabatt steht auf der Rechnung. Ein Aktionsrabatt gilt nur für Bestellungen bzw. Buchungen im Aktionszeitraum, nicht rückwirkend, und nur für die in der Aktion genannten Leistungen; Extras, Stundenpakete und Änderungen sind nur umfasst, wenn die Aktion sie nennt. Je Bestellung gilt höchstens eine Aktion; mit dem Nachlass aus dem Empfehlungsprogramm (Punkt 14.22) ist sie kombinierbar. Ein Rabatt auf den Paketpreis bezieht sich auf den jeweils gültigen Paketpreis (Punkt 14.19) und gilt nach seinen Bedingungen auch nach einem Wechsel zwischen den auf website-abo.com veröffentlichten Paketen (Upgrade oder Downgrade, Punkt 14.4). Ein Rabatt für die gesamte Laufzeit gilt, solange dieses Abo läuft, auch nach einer zurückgenommenen Kündigung; er endet mit dem Ende des Abos und gilt nicht für ein späteres neues Abo. Aktionsrabatte gelten nicht für individuelle Pakete und enden mit einem Planwechsel (Punkt 14.23). Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
14.25. Barrierefreiheit. Der Auftragnehmer gestaltet und programmiert die Website nach bestem Wissen mit dem Ziel, die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Stufe AA zu erfüllen (Bemühenspflicht), und stellt eine Vorlage für die Barrierefreiheitserklärung bereit (Punkt 14.13). Eine Zusicherung, dass die Website jederzeit vollständig barrierefrei ist oder die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) bzw. des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt, ist damit nicht verbunden. Ob und in welchem Umfang diese Gesetze für ihn gelten (z. B. Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen), beurteilt der Auftraggeber selbst; er bleibt für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere für den Inhalt und die Richtigkeit seiner Barrierefreiheitserklärung. Ausgenommen sind Inhalte, die der Auftraggeber liefert, freigibt oder selbst einpflegt oder ändert (z. B. Texte, Alternativtexte, PDF-Dokumente, Videos), sowie Einbindungen und Dienste Dritter (z. B. Karten, Videos, Buchungs-, Zahlungs- oder Bewertungs-Widgets); für deren Barrierefreiheit ist der Auftraggeber bzw. der jeweilige Anbieter verantwortlich. Weicht die vom Auftragnehmer erstellte Gestaltung oder Programmierung von WCAG 2.2 Stufe AA ab, behebt der Auftragnehmer das nach Meldung in angemessener Frist kostenlos.
14.26. Einsatz von künstlicher Intelligenz. Der Auftragnehmer setzt bei Gestaltung, Programmierung, Texten, Übersetzungen und Grafiken KI-Werkzeuge ein; jedes Ergebnis prüft und verantwortet eine Person beim Auftragnehmer, bevor es veröffentlicht wird. Die Inhalte, die der Auftraggeber für die Website liefert, darf der Auftragnehmer dafür mit KI-Werkzeugen verarbeiten; enthalten sie personenbezogene Daten (z. B. Namen oder Fotos von Beschäftigten), nur mit KI-Werkzeugen, die die Voraussetzungen von Punkt 15.7 erfüllen. Daten von Besucherinnen und Besuchern der Website (z. B. Server-Protokolle oder Nachrichten an den Auftraggeber) gibt er nicht an KI-Dienste weiter. Bilder, Grafiken, Videos und Audio, die der Auftragnehmer mit KI erzeugt, kennzeichnet er auf der Website als KI-generiert (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“); der Auftraggeber entfernt diese Kennzeichnungen nicht. Setzt der Auftraggeber selbst KI ein (z. B. für Texte oder Bilder, die er einpflegt), ist er für deren Kennzeichnung und die Angaben auf der KI-Transparenz-Seite verantwortlich; der Auftragnehmer stellt dafür eine Vorlage bereit (Punkt 14.13). Einen KI-Chatbot enthält die Website nur, wenn das gesondert vereinbart ist.
14.27. Haftung beim Website-Abo. Ergänzend zu Punkt 8 gilt: Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, die der Auftraggeber liefert, freigibt oder selbst einpflegt, für die rechtliche Richtigkeit der Rechtstexte (Punkt 14.13), für Störungen bei Dritten, auf die er keinen Einfluss hat (z. B. Domain-Registry, Zahlungs-, E-Mail- oder Push-Dienste, der Internetzugang des Auftraggebers), für Angriffe Dritter, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen (Punkt 14.18) Erfolg haben, und für Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Antworten; Maßnahmen für Suchmaschinen und KI-Suchen (SEO und GEO) schaffen eine technische Grundlage, eine bestimmte Platzierung oder Besucherzahl wird nicht zugesichert. Soweit der Auftragnehmer nach Punkt 8.6 haftet, ist seine Haftung – außer bei Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit und Personenschäden – je Schadensfall auf die Summe der Entgelte begrenzt, die der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für das betroffene Website-Abo bezahlt hat.
14.28. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte (Digital Services Act). Beim Hosting der Websites ist der Auftragnehmer Hostingdiensteanbieter im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste). Zentrale Kontaktstelle für Behörden, die Europäische Kommission und Nutzerinnen und Nutzer (Art. 11 und 12) ist die E-Mail-Adresse office@proplex.io; die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte auf einer vom Auftragnehmer gehosteten Website kann jede Person elektronisch an diese Adresse richten (Betreff „Rechtsverletzung melden“); der Hinweis soll die genaue Adresse (URL) des Inhalts, eine Begründung, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person und die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind (Art. 16). Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang, prüft den Hinweis zeitnah, sorgfältig und objektiv, informiert den Auftraggeber und gibt ihm, soweit das ohne Gefahr im Verzug möglich ist, Gelegenheit zur Stellungnahme; die meldende Person erhält eine Mitteilung über die Entscheidung. Sperrt oder entfernt der Auftragnehmer Inhalte oder schränkt er den Zugang zur Website ein (Punkt 14.14), teilt er das dem Auftraggeber mit einer Begründung mit (Art. 17); der Auftraggeber kann dagegen per E-Mail Einwände erheben, über die der Auftragnehmer erneut entscheidet, und den Rechtsweg beschreiten. Hat der Auftragnehmer Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, informiert er die zuständigen Behörden (Art. 18). Die Inhalte der Website prüft der Auftragnehmer ohne konkreten Hinweis nicht laufend.
14.29. Vertraulichkeit. Beide Parteien behandeln Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar vertraulich sind (z. B. Geschäftsinterna, Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Entwürfe, individuelle Angebote und Preise), vertraulich und verwenden sie nur für das Website-Abo. Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, und nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich oder behördlich verlangt wird. Die Weitergabe an Beschäftigte, Subunternehmer (Punkt 2.3), Unterauftragsverarbeiter (Punkt 15.7) und berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichtete Beraterinnen und Berater ist zulässig, soweit sie für das Website-Abo nötig ist. Referenzen nach Punkt 14.20 bleiben zulässig. Die Pflicht gilt nach dem Vertragsende drei Jahre weiter, für Zugangsdaten unbefristet.
14.30. Kommunikation, Erklärungen und automatische Nachrichten. Abweichend von Punkt 13.3 genügen beim Website-Abo Erklärungen im Kundenportal (Chat, Bestätigungen nach Punkt 14.21) und per E-Mail; das gilt auch für Kündigungen nach Punkt 14.16. Mitteilungen des Auftragnehmers (z. B. Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Ankündigungen nach den Punkten 14.19, 14.31 und 15.7) gehen an die E-Mail-Adresse des Kundenkontos bzw. in das Kundenportal; der Auftraggeber hält diese E-Mail-Adresse aktuell und ruft seine E-Mails regelmäßig ab. Absprachen im Chat oder in einem Video-Call werden verbindlich, wenn der Auftraggeber sie nach Punkt 14.21 bestätigt oder der Auftragnehmer sie im Kundenportal oder per E-Mail bestätigt. Manche Nachrichten im Chat des Kundenportals (z. B. Begrüßung, Dank für hochgeladene Dateien, Hinweis auf eine neue Entwurfsversion) versendet das Kundenportal automatisch im Namen einer Person aus dem Team des Auftragnehmers; es sind vorab geschriebene Texte, keine von KI erzeugten Antworten, und sie sind als „Automatisch“ gekennzeichnet. Sie dienen der Information und enthalten keine verbindlichen Erklärungen.
14.31. Änderungen dieser AGB. Der Auftragnehmer kann die Punkte 14 und 15 für laufende Abos mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit das wegen einer Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, wegen neuer oder geänderter Funktionen des Website-Abos oder technischer Entwicklungen oder zur Schließung einer Regelungslücke nötig ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers verschiebt; Preise ändert er nur nach Punkt 14.19. Er teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mit und nennt dabei die geänderten Stellen. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die neue Fassung ab diesem Zeitpunkt als vereinbart; darauf weist der Auftragnehmer in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht er, gilt die bisherige Fassung weiter, und jede Partei kann das Abo zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen. Für Bestätigungen nach Punkt 14.21 gilt jeweils die Fassung, die bei der Bestätigung gilt und gespeichert wird.
14.32. Recht und Gerichtsstand. Punkt 13.1 gilt auch für Auftraggeber mit Sitz in Deutschland: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, und Gerichtsstand ist das in Punkt 13.1 genannte Gericht. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen. Erfüllungsort ist Villach.
15. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Website-Abo)
15.1. Gegenstand und Rollen. Diese Vereinbarung gilt für jeden Vertrag über das Website-Abo (Punkt 14) und wird mit der Bestellung auf website-abo.com in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Für die personenbezogenen Daten, die der Auftragnehmer beim Betrieb der Website des Auftraggebers in dessen Auftrag verarbeitet, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Für die Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpersonen selbst (Kundenkonto, Kommunikation, Abrechnung) ist der Auftragnehmer eigener Verantwortlicher; dafür gilt seine Datenschutzerklärung. In Fragen des Datenschutzes geht dieser Punkt 15 den übrigen Bestimmungen der AGB vor.
15.2. Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich, um die Website des Auftraggebers zu hosten, zu betreiben, zu pflegen und zu sichern – dazu gehören der Server und seine Protokolle, das Content-Management-System (CMS) mit seinen Inhalten und Benutzerkonten und die hochgeladenen Dateien –, um E-Mails zuzustellen, die die Website versendet (z. B. Nachrichten aus einem Kontaktformular an den Auftraggeber), sowie für den Support. Anfragen oder Buchungen von Besucherinnen und Besuchern speichert der Auftragnehmer nicht in seinen Systemen (z. B. in einer Datenbank oder im Kundenportal); hat die Website ein Kontaktformular, gehen dessen Nachrichten nur per E-Mail an den Auftraggeber. Eine Besucherstatistik führt der Auftragnehmer für die Website nicht. Die Verarbeitung dauert so lange wie das Website-Abo und danach bis zur Löschung oder Herausgabe nach Punkt 15.10.
15.3. Daten und betroffene Personen. Betroffen sind Besucherinnen und Besucher der Website, Personen, die dem Auftraggeber über die Website schreiben, Personen mit einem Zugang zum CMS der Website sowie Beschäftigte, Ansprechpersonen und andere Personen, die der Auftraggeber auf der Website nennt oder zeigt. Verarbeitet werden technische Zugriffsdaten in Server-Protokollen (z. B. IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite, Browser), die Angaben in Nachrichten, die die Website per E-Mail an den Auftraggeber sendet (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Nachricht), Benutzerkonten im CMS (z. B. Name und E-Mail-Adresse) sowie personenbezogene Inhalte und hochgeladene Dateien der Website (z. B. Namen und Fotos von Beschäftigten). Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden über die Website nur abgefragt, wenn das gesondert vereinbart ist.
15.4. Weisungen. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers – das sind dieser Vertrag, Einstellungen und Aufträge im Kundenportal sowie Weisungen im Chat oder per E-Mail –, außer er ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet; dann teilt er dem Auftraggeber diese Verpflichtung vorab mit, soweit das Recht dies nicht verbietet. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
15.5. Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (§ 6 DSG), und gewährt Zugriff nur, soweit er für die Betreuung der Website nötig ist.
15.6. Technische und organisatorische Maßnahmen. Der Auftragnehmer trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere: Betrieb auf eigenen Servern in Rechenzentren in der EU; Übertragung nur verschlüsselt (HTTPS/TLS); Zugriff nur für die Personen, die die Website betreuen, mit persönlichem Konto und Zwei-Faktor-Anmeldung für Verwaltungszugänge; Trennung der Daten je Website; verschlüsselte Speicherung von Zugangsdaten; tägliche, verschlüsselte Datensicherungen mit 30 Tagen Aufbewahrung; Sicherheitsupdates nach dem Stand der Technik; Spamschutz und Begrenzung von Anfragen bei Formularen; Server-Protokolle nur mit den nötigen technischen Daten und mit kurzer Aufbewahrung (Punkt 15.10). Der Auftragnehmer darf die Maßnahmen an die technische Entwicklung anpassen, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
15.7. Unterauftragsverarbeiter. Der Auftraggeber genehmigt allgemein, dass der Auftragnehmer weitere Auftragsverarbeiter einsetzt (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Derzeit sind das die Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland (Server in Rechenzentren in der EU für Hosting, CMS, Dateispeicher und Datensicherungen), und die Resend, Inc., 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA (Versand von E-Mails, die die Website versendet, über ihre EU-Region; eine Übermittlung in die USA stützt sich auf das EU-US Data Privacy Framework, Art. 45 DSGVO, bzw. auf Standardvertragsklauseln, Art. 46 DSGVO). Für die Erstellung und Pflege von Texten, Grafiken und Code (Punkt 14.26) setzt der Auftragnehmer außerdem Anbieter von KI-Werkzeugen ein; personenbezogene Inhalte der Website gibt er nur an solche Anbieter weiter, mit denen er eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen hat, die die Daten nicht zum Training ihrer Modelle verwenden und bei denen eine Übermittlung in Drittländer nach Art. 44 ff. DSGVO abgesichert ist; welche Anbieter das derzeit sind, teilt der Auftragnehmer auf Anfrage mit. Einen neuen oder geänderten Unterauftragsverarbeiter kündigt der Auftragnehmer mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen; einigen sich die Parteien nicht, kann jede Partei das Abo zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Der Auftragnehmer legt jedem Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten auf (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
15.8. Unterstützung. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person direkt an ihn, leitet er das Anliegen an den Auftraggeber weiter. Unterstützung, die über die Funktionen des Kundenportals hinausgeht, kann der Auftragnehmer zum Stundensatz des Pakets verrechnen, außer sie beruht auf einem Verstoß des Auftragnehmers.
15.9. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes der verarbeiteten Daten unverzüglich nach Kenntnis, möglichst innerhalb von 48 Stunden, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie ihm vorliegen, und unterstützt ihn bei Meldung und Benachrichtigung.
15.10. Löschung und Rückgabe. Server-Protokolle löscht der Auftragnehmer nach höchstens 14 Tagen, außer ein konkreter Sicherheitsvorfall muss untersucht werden. Nach dem Ende des Website-Abos gibt er dem Auftraggeber die Daten (insbesondere Inhalte und Dateien der Website) auf dessen Verlangen innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format heraus und löscht sie danach (Punkt 14.16); Kopien in Datensicherungen laufen innerhalb von weiteren 30 Tagen automatisch ab. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit eine gesetzliche Pflicht sie verlangt.
15.11. Nachweise und Kontrollen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle Informationen zum Nachweis seiner Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO) – nach Anmeldung mit angemessener Frist, während der Geschäftszeiten und ohne Zugriff auf Daten anderer Kunden, in der Regel höchstens einmal im Jahr, außer bei einem konkreten Anlass. Die Kosten einer Prüfung trägt der Auftraggeber, außer sie deckt einen Verstoß des Auftragnehmers auf.
15.12. Drittländer und Haftung. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten Punkt 8 und Punkt 14.27.